Theorie-Schulung
Unterricht

Der theoretische Unterricht findet zweimal pro Woche im Schulungsraum der Fahrschule statt:
Montag und Mittwoch jeweils ab 18.00 bis 19.30 Uhr
Der Unterricht wird durch moderne Multimediatechnik unterstützt und informativ sowie interessant gestaltet.
Mindestdauer des theoretischen Unterrichts
Mindestdauer des theoretischen Unterrichts in Doppelstunden ( à 90 Minuten )
Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in den allgemeinen
Teil (= Grundunterricht) und den klassenspezifischen Zusatzstoff
unterteilt.
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Führerscheinklassen
|
Grundunterricht
|
Klassenspezifischer Unterricht
|
Gesamt |
| A |
12* |
4 |
16 |
| A1 | 12* | 4 | 16 |
| AU | 12* | 2 | 14 |
| B | 12* | 2 | 14 |
| BA | 12* | 2 | 14 |
| BE | 12* | 2 | 14 |
| BF 17 | 12* | 2 | 14 |
| L | 12* | 2 | 14 |
| M | 12* | 2 | 14 |
*Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichts vermindert sich um 6
Doppelstunden, wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.
Nicht kleckern sondern klotzen!
In der ausbildungsfreien Zeit ist es zwingend nötig, dass du auch zu
Hause für die theoretische Prüfung lernst!
Theorieprüfung
Erst nachdem du mindestens die vorgeschriebene Anzahl von Unterrichtsstunden absolviert hast, kannst du die theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Aber auch wenn du ganz schnell warst - die Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters machen.
Dann ist es endlich so weit - die Theorieprüfung beginnt
.
Wenn du den Prüfungsbogen vor dir hast, solltest du die Fragen
konzentriert und langsam lesen. Achte sorgfältig auf die
Formulierungen. Wörter wie "nicht, unter, über, bis zu" etc.
können bei der Lösung entscheidend sein. Sollte ein anderer
Prüfungskandidat vor dir abgeben, nicht hektisch werden. Die Zeit
reicht bestimmt!
Die praktische Fahrausbildung gliedert sich in:
Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten ( = Sonderfahrten )
Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Je nach Vorkenntnissen wird die Dauer der Ausbildung von Schüler
zu Schüler variieren.
Bei den Sonderfahrten ist eine Mindeststundenzahl vorgegeben.
Voraussetzung zum Führerscheinerwerb
Ohne einige Formalitäten geht es auch beim Führerschein nicht!
Damit du keine Zeit verlierst, besorge deine Unterlagen für die Antragstellung so schnell wie möglich. Du musst bei der zuständigen Behörde einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" stellen.
Dafür brauchst du:
Einen ausgefüllten und unterschriebenen Ausbildungsvertrag
(bei uns in der
Fahrschule erhältlich). Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung des/der
Erziehungsberechtigten notwendig.
Einen gültigen Personalausweis.
Ein Lichtbild neueren Datums
Die Bescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste
Hilfekurs)
Einen Nachweis über einen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)








