Theorie-Schulung


 

 

Unterricht

 

Der theoretische Unterricht findet zweimal pro Woche im Schulungsraum der Fahrschule statt:

 

Montag und Mittwoch jeweils ab 18.00 bis 19.30 Uhr 

 

Der Unterricht wird durch moderne Multimediatechnik unterstützt und informativ sowie interessant gestaltet.

 

 

 

 


 

 

Mindestdauer des theoretischen Unterrichts

 

Mindestdauer des theoretischen Unterrichts in Doppelstunden ( à 90 Minuten )

Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in den allgemeinen Teil (= Grundunterricht) und den klassenspezifischen Zusatzstoff unterteilt.
 

 

   Führerscheinklassen

 

        Grundunterricht

 

 

Klassenspezifischer Unterricht

 

Gesamt

   A

12*

4

16

   A1 12* 4 16
   AU 12* 2 14
   B 12* 2 14
   BA 12* 2 14
   BE 12* 2 14
   BF 17 12* 2 14
   L 12* 2 14
   M 12* 2 14

*Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichts vermindert sich um 6

 Doppelstunden, wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.

 


Nicht kleckern sondern klotzen!
In der ausbildungsfreien Zeit ist es zwingend nötig, dass du auch zu Hause für die theoretische Prüfung lernst!


 

 

Theorieprüfung

 

Erst nachdem du mindestens die vorgeschriebene Anzahl von Unterrichtsstunden absolviert hast, kannst du die theoretische Führerscheinprüfung ablegen. Aber auch wenn du ganz schnell warst - die Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters machen.

 
Dann ist es endlich so weit - die Theorieprüfung beginnt

.
Wenn du den Prüfungsbogen vor dir hast, solltest du die Fragen konzentriert und langsam lesen. Achte sorgfältig auf die Formulierungen. Wörter wie "nicht, unter, über, bis zu" etc. können bei der Lösung entscheidend sein. Sollte ein anderer Prüfungskandidat vor dir abgeben, nicht hektisch werden. Die Zeit reicht bestimmt!
 

 


 

 

Die praktische Fahrausbildung gliedert sich in:


Grundausbildung
Besondere Ausbildungsfahrten ( = Sonderfahrten )
Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung


Je nach Vorkenntnissen wird die Dauer der Ausbildung von Schüler zu Schüler variieren.
Bei den Sonderfahrten ist eine Mindeststundenzahl vorgegeben.
 


 

 

Voraussetzung zum Führerscheinerwerb


Ohne einige Formalitäten geht es auch beim Führerschein nicht!

 

Damit du keine Zeit verlierst, besorge deine Unterlagen für die Antragstellung so schnell wie möglich. Du musst bei der zuständigen Behörde einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" stellen.

 

Dafür brauchst du:

 

   Mindestalter muss 15 ½ bzw. 16 ½ Jahre sein.

 

   Einen ausgefüllten und unterschriebenen Ausbildungsvertrag (bei uns in der 

      Fahrschule  erhältlich). Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung des/der

      Erziehungsberechtigten notwendig.

 

   Einen gültigen Personalausweis.

 

   Ein Lichtbild neueren Datums

 

   Die Bescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfekurs)

 

   Einen Nachweis über einen Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)

 

 


 

 

 

 

 


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aktuelle Termine findest du hier....

 

Info zu "Begleitetes Fahren mit 17"

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