Führerscheinklassen
Wir bieten eine Ausbildung in folgenden Füherscheinklassen an:
| PKW Klasse | Alter | Fahrzeug(e) |
|
B
|
18 Jahre | • Kraftwagen bis
3,5 t zGG • Vorbesitz: - • Eingeschlossene Klassen: L, M, S • Ausbildung: Praxis, Theorie • Prüfung: Prakt.,Prüfung, Theor. Prüfung |
|
BE
|
18 Jahre | • Seit dem
1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B bestimmte Anhänger ziehen wollen • Vorbesitz: B • Ausbildung: Praxis • Prüfung: Praktische Prüfung |
|
BF 17
|
17 Jahre | • BF17:
„Begleitetes Fahren ab 17“ • Beginn bereits mit 16,5 Jahren möglich • Die Ausbildung ist identisch mit der Ausbildung der Klasse B. Allerdings ist der Fahrer erst 17 Jahre alt und nicht 18. Das geht aber nur unter der Bedingung, dass bis zum 18. Lebensjahr eine Begleitpersonen mitfährt, welche vorher fest gelegt werden muss. Der od.die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt der Registrierung als Begleiter nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Regel. Weitere Infos erhalten Sie bei uns in der Fahrschule! • Ausbildung: Praxis, Theorie • Prüfung: Prakt. Prüfung, Th. Prüfung |
|
L
|
16 Jahre | • Der Einstieg in
die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man bis zu zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung. • Vorbesitz: - • Ausbildung: Theorie • Prüfung: In Klasse L ist keine Fahr- ausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt. |
| Krad Klasse | Alter | Fahrzeug(e) |
| Mofa | 15 Jahre | • Mofa (max.
50ccm) bis max. 25 Km/h • Vorbesitz: - • Ausbildung: Praxis, Theorie • Prüfung: Theoretische Prüfung |
|
M |
16 Jahre |
|
|
A1
|
16 Jahre | • Motorrad (max.
125ccm / 11kW) • Bis zur Vollendung des 18. Lebens- jahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 Km/h gefahren werden. • Vorbesitz: - • Eingeschlossene Klasse: M • Ausbildung: Praxis, Theorie • Prüfung: Th. Prüfung, Prakt. Prüfung |
|
Ab
|
18 Jahre | • Motorrad
beschränkt (max. 25kW / Leermasse mindestens 6,25kg / kW) • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A (b) dürfen alle Krafträder gefahren werden • Vorbesitz: - • Eingeschlossene Klasse: M, A1 • Ausbildung: Praxis, Theorie • Prüfung: Th. Prüfung, Prakt. Prüfung |
|
Au
|
25 Jahre | • Motorrad
unbeschränkt (alle) • Vorbesitz: - • Eingeschlossene Klasse: M, A1, A(b) • Ausbildung: Praxis, Theorie • Prüfung: Th. Prüfung, Prakt. Prüfung |
Voraussetzungen
zum Führerscheinerwerb:
12 Sonderfahrten (je 45 Min.) bei allen Führerscheinen
(mit Ausnahme von L + M ),
14 Doppelstunden theoretischer Unterricht
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten bei allen Führerscheinen
(mit Ausnahme von L + M)








