Führerscheinklassen


 

 

Wir bieten eine Ausbildung in folgenden Füherscheinklassen an:

 

   PKW Klasse    Alter    Fahrzeug(e)
 
   B    18 Jahre    • Kraftwagen bis 3,5 t zGG
   • Vorbesitz: -
   • Eingeschlossene Klassen: L, M, S
   • Ausbildung: Praxis, Theorie
   • Prüfung: Prakt.,Prüfung, Theor. Prüfung
 
   BE    18 Jahre    • Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen
     speziellen Anhängerführerschein, wenn
     Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse
     B bestimmte Anhänger ziehen wollen
   • Vorbesitz: B
   • Ausbildung: Praxis
   • Prüfung: Praktische Prüfung
 
   BF 17

 

   

   17 Jahre    • BF17: „Begleitetes Fahren ab 17“
   • Beginn bereits mit 16,5 Jahren möglich
   • Die Ausbildung ist identisch mit der
     Ausbildung der Klasse B. Allerdings ist
     der Fahrer erst 17 Jahre alt und nicht 18.
     Das geht aber nur unter der Bedingung,
     dass bis zum 18. Lebensjahr eine
     Begleitpersonen mitfährt, welche vorher
     fest gelegt werden muss.
     Der od.die Begleiter müssen mindestens
     30 Jahre alt sein, seit mindestens 5
     Jahren einen Führerschein Klasse B
     besitzen und darf zum Zeitpunkt der
     Registrierung als Begleiter nicht mehr
     als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
     in Flensburg haben. Für den Begleiter
     gilt die 0,5-Promille-Regel.
     Weitere Infos erhalten Sie bei uns in der
     Fahrschule!
   • Ausbildung: Praxis, Theorie
   • Prüfung: Prakt. Prüfung, Th. Prüfung
 
      16 Jahre    • Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt.
     Mit Klasse L darf man bis zu zwei
     Anhänger ziehen, und das ohne
     vorgeschriebene Fahrausbildung.
   • Vorbesitz: -
   • Ausbildung: Theorie
   • Prüfung: In Klasse L ist keine Fahr-
     ausbildung vorgeschrieben, es wird nur
     die theoretische Prüfung verlangt.
 
   Krad Klasse    Alter    Fahrzeug(e)
 
   Mofa    15 Jahre    • Mofa (max. 50ccm) bis max. 25 Km/h
   • Vorbesitz: -
   • Ausbildung: Praxis, Theorie
   • Prüfung: Theoretische Prüfung
 
      16 Jahre   
  •    • Roller/Motorrad (max. 50ccm) und max.
         45 km/h
  •    • Vorbesitz: -
  •    • Ausbildung: Praxis, Theorie
  •    • Prüfung: Th. Prüfung, Prakt. Prüfung
 
   A1     16 Jahre    • Motorrad (max. 125ccm / 11kW)
   • Bis zur Vollendung des 18. Lebens-
     jahres dürfen nur Leichtkrafträder mit
     höchstens 80 Km/h gefahren werden.
   • Vorbesitz: -
   • Eingeschlossene Klasse: M
   • Ausbildung: Praxis, Theorie
   • Prüfung: Th. Prüfung, Prakt. Prüfung
 
   Ab      18 Jahre    • Motorrad beschränkt (max. 25kW /
     Leermasse mindestens 6,25kg / kW)
   • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A (b)
     dürfen alle Krafträder gefahren werden
   • Vorbesitz: -
   • Eingeschlossene Klasse: M, A1
   • Ausbildung: Praxis, Theorie
   • Prüfung: Th. Prüfung, Prakt. Prüfung
 
   Au      25 Jahre    • Motorrad unbeschränkt (alle)
   • Vorbesitz: -
   • Eingeschlossene Klasse: M, A1, A(b)
   • Ausbildung: Praxis, Theorie
   • Prüfung: Th. Prüfung, Prakt. Prüfung
  
 

 

Voraussetzungen zum Führerscheinerwerb:
12 Sonderfahrten  (je 45 Min.) bei allen Führerscheinen (mit Ausnahme von L + M ),
14 Doppelstunden theoretischer Unterricht
Dauer der Fahrprüfung: 45 Minuten bei allen Führerscheinen (mit Ausnahme von L + M)

 


                Top Angebot!!

 

 

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aktuelle Termine findest du hier....

 

Info zu "Begleitetes Fahren mit 17"

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