Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)
Führerschein mit 17 - auch im Saarland?
Im Saarland - wie in anderen Bundesländern auch - wurde im Januar 2006 das "Begleitete Fahren ab 17" eingeführt.

Durch diese Maßnahme soll vor allem die Verkehrsicherheit für junge Fahranfänger verbessert werden. Dabei ist wichtig, dass - wie der Name schon sagt - eine geeignete Begleitperson mit im Auto sitzt. Diese Person(en) müssen bereits bei Antragsstellung namentlich angegeben werden.
Mit 17 geht die Post ab!
Du darfst also nach Antragsstellung bereits mit 16,5 Jahren unsere Fahrschule besuchen und frühestens einen Monat bevor du 17 wirst die Prüfung absolvieren. Die Fahrerlaubnis wird dir frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt.
Sobald du die Prüfbescheinigung hast beginnt die Probezeit!
Nach bestandener Prüfung gilt die Prüfungsbescheinigung als
Führerschein (allerdings bis max. 3 Monate nach Vollendung des
18. Lebensjahres).
Die vorher benannten Begleitpersonen sind in der
Bescheinigung eingetragen. Nur wenn die Begleitpersonen mit im
Auto sitzen, darfst du fahren. Erwachsene die nicht als
Begleitperson angeben wurden können diese nicht ersetzen.
Diese Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig!
Anforderungen an die Begleitperson
In erster Linie geht es darum, dem Fahranfänger beratend und
vorausschauend zur Seite zu sitzen. In schwierigen Situationen
soll beruhigend und unterstützend auf den Fahranfänger
eingegangen werden.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit
mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B (ehemals 3) besitzen. Es dürfen
bei Antragsstellung maximal drei Punkte in Flensburg vorliegen.
Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie
sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar.
Auch Nichtinländer können Begleitperson sein. Die begleitende Person sollte weniger als 0,5 Promille
Blutalkohol während der Fahrt haben (Am besten sind natürlich
immer 0,0 Promille!). Für Fahrer und Beifahrer gelten die
einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei
fahren! Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf
keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern
fährt nur als Berater mit.
Die Begleitperson nimmt keineswegs die Aufgaben eines Fahrlehrers
an, weshalb eine Ausrüstung der Beifahrerseite mit Pedalen nicht
nötig und auch nicht gestattet ist. Auch Eingriffe ins Lenkrad
sollen nicht vorkommen. Ein zweiter Innenspiegel für den besseren
Überblick ist jedoch gestattet.
Unser Tipp bevor Sie einen 17-Jährigen Ihr Auto fahren lassen:
Prüfen Sie in jedem Fall ob im Kfz-Versicherungsvertrag Klauseln
bezüglich der Fahrer getroffen sind. Ist hier beispielsweise ein
Mindestalter der Fahrer angegeben, das älter als 17 ist, darf ein
17-jähriger Fahranfänger den Wagen nicht steuern.
Zuwiderhandlungen können mit Strafzahlungen und Nachforderungen
seitens der Versicherung geahndet werden.
Notwendige Unterlagen zur Antragsstellung "Führerschein mit 17"
Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren
Personalausweis, Sehtest, Sofortmaßnahmen , Laufkarte, Passfoto,
Antrag zur Teilnahme am Modell unterschrieben vom Antragsteller
und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen!)
und je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum
Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und
Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt
werden)
Zusatzinformationen:
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto
und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die
Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen.
Anfallende Gebühren auf der Führerscheinstelle:
51,10 Euro für Erstantrag und Prüfbescheinigung
8 Euro je Begleitperson









