Führerschein mit 17 (Begleitetes Fahren)


 

 

Führerschein mit 17 - auch im Saarland?

 

Im Saarland - wie in anderen Bundesländern auch - wurde im Januar 2006 das "Begleitete Fahren ab 17" eingeführt.

 

 

Durch diese Maßnahme soll vor allem die Verkehrsicherheit für junge Fahranfänger verbessert werden. Dabei ist wichtig, dass - wie der Name schon sagt - eine geeignete Begleitperson mit im Auto sitzt. Diese Person(en) müssen bereits bei Antragsstellung namentlich angegeben werden.

 

 

 

 

Mit 17 geht die Post ab!

 

Du darfst also nach Antragsstellung bereits mit 16,5 Jahren unsere Fahrschule besuchen und frühestens einen Monat bevor du 17 wirst die Prüfung absolvieren. Die Fahrerlaubnis wird dir frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt.

 

                  Sobald du die Prüfbescheinigung hast beginnt die Probezeit!

 

Nach bestandener Prüfung gilt die Prüfungsbescheinigung als Führerschein (allerdings bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres).
Die vorher benannten Begleitpersonen sind in der Bescheinigung eingetragen. Nur wenn die Begleitpersonen mit im Auto sitzen, darfst du fahren. Erwachsene die nicht als Begleitperson angeben wurden können diese nicht ersetzen.

 



 

Diese Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig!

 


 

 

 

 

Anforderungen an die Begleitperson

 

In erster Linie geht es darum, dem Fahranfänger beratend und vorausschauend zur Seite zu sitzen. In schwierigen Situationen soll beruhigend und unterstützend auf den Fahranfänger eingegangen werden.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B (ehemals 3) besitzen. Es dürfen bei Antragsstellung maximal drei Punkte in Flensburg vorliegen. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein. Die begleitende Person sollte weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben (Am besten sind natürlich immer 0,0 Promille!). Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren! Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.

Die Begleitperson nimmt keineswegs die Aufgaben eines Fahrlehrers an, weshalb eine Ausrüstung der Beifahrerseite mit Pedalen nicht nötig und auch nicht gestattet ist. Auch Eingriffe ins Lenkrad sollen nicht vorkommen. Ein zweiter Innenspiegel für den besseren Überblick ist jedoch gestattet.

Unser Tipp bevor Sie einen 17-Jährigen Ihr Auto fahren lassen: Prüfen Sie in jedem Fall ob im Kfz-Versicherungsvertrag Klauseln bezüglich der Fahrer getroffen sind. Ist hier beispielsweise ein Mindestalter der Fahrer angegeben, das älter als 17 ist, darf ein 17-jähriger Fahranfänger den Wagen nicht steuern. Zuwiderhandlungen können mit Strafzahlungen und Nachforderungen seitens der Versicherung geahndet werden.

 



 

Notwendige Unterlagen zur Antragsstellung "Führerschein mit 17"

 

Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren

Personalausweis, Sehtest, Sofortmaßnahmen , Laufkarte, Passfoto, Antrag zur Teilnahme am Modell unterschrieben vom Antragsteller und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen!) und je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden)

Zusatzinformationen:
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen.
 

 

Anfallende Gebühren auf der Führerscheinstelle:
51,10 Euro für Erstantrag und Prüfbescheinigung
8 Euro je Begleitperson


 

 


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aktuelle Termine findest du hier....

 

Info zu "Begleitetes Fahren mit 17"

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